Kopfstimme wählt man, wenn man das Kästchen ganz oben neben dem Listennamen anklickt.
Wer Kopfstimme wählt, erklärt sich im Grunde genommen mit der Listenaufstellung, also mit der angebotenen Reihenfolge der Kandidaten, einverstanden.
Daher ist es auch logisch, dass diese Kopfstimmen später bei der Auszählung von oben nach unten verteilt werden und damit den Kandidaten in der angebotenen Reihenfolge zugute kommen.
Wer zwar die Liste wählen will, aber innerhalb der Liste einer oder mehreren Personen den Vorzug geben will, der klickt diese Person(en) an und kann damit eventuell bewirken, dass sein bevorzugter Kandidat andere vor ihm überspringt und ins PDG einzieht.
Eine Stimme ist gültig, wenn man auf einer Liste
eine Kopfstimme gibt
eine Vorzugsstimme gibt
mehrere Vorzugsstimmen git
alle Kandidaten per Vorzugsstimme wählt
Kopfstimme und Vorzugsstimme zugleich gibt
Egal welche dieser Möglichkeiten man wählt: für die Liste als Gesamtheit macht jede dieser Möglichkeiten immer nur EINE Stimme aus. Egal ob Kopfstimme oder eine oder mehrere Vorzugsstimmen: immer hat die Liste nur EINE Stimme.
Wenn alle Stimmen ausgezählt und den einzelnen Listen zugeschrieben sind, wird zunächst ermittelt, wieviel Sitze von den 25 verfügbaren Parlamentssitzen jede angetretene Partei erhält.
Ausgehend von der Anzahl gültig abgegebener Stimmen wird für jede Liste die sogenannte “Wahlziffer” ermittelt, also wieviel von den gültig abgegebenen Stimmen jede einzelne Partei erhalten hat.
Diese Zahlen für 2024 findet man in der obersten Reihe der Tabelle fett gedruckt) Für ProDG waren das 2024 traumhafte 11.654 Stimmen
Die beiden unvollständigen Listen sind nicht angeführt, weil die absolut erreichte Stimmenzahl bei weitem nicht ausreichte, einen Sitz zu erobern
Diese von den Listen erreichte absolute Stimmenzahl wird nun geteilt, zunächst durch eins, dann durch zwei, durch drei, vier usw...
Die sich daraus ergebenden Teiler sieht man in den sechs Spalten unter den Namen der Listen.
Die 25 höchsten Ziffern (Teiler) in den sechs Spalten erhalten je einen Sitz und zwar in absteigender Reihenfolge.
Sitz 1 geht an 11.654 (ProDG),
Sitz 2 an 7.920 (CSP) ,
Sitz 3 an 5.827 (ProDG),
Sitz 4 an 5.700 (Vivant),
Sitz 5 an 5.473 (SP)
und so weiter...
In der Grafik sind die 25 höchsten Ziffern, die einen Sitz errungen haben, orange unterlegt. Als der letzte Sitz zu bestimmen war, standen die sechs umrandeten Ziffern im Wettbewerb, erhalten hat ihn die höchste der umrandeten Ziffern, die 1.425 (Vivant)
Der letzte Sitz wandert des öfteren aufgrund ganz weniger Stimmen zu der einen statt zu der anderen Partei. Der Satz “Jede Stimme zählt” trifft also voll und ganz zu !
Durch die hier gerade beschriebene Vorgehensweise ergibt sich für das Parlament der DG im Jahr 2024 also folgende Sitzverteilung: ProDG 8, CSP 5, Vivant 4, SP 3, PFF 3, ecolo 2.
Das geschieht in mehreren Phasen:
Phase 1: Ermittlung der DIREKT Gewählten der Liste
Zu diesem Zweck wird für die jeweilige Liste zunächst die Wählbarkeitsziffer ermittelt.
Sie wird mit folgender Formel errechnet:
(erhaltene Stimmen) geteilt durch (erhaltene Sitze plus 1)
Beispiel: ProDG hat 11.654 Listenstimmen errungen.
ProDG erhielt daraufhin 8 Sitze
11.654 geteilt durch 9 (=8+1) ergibt 1295
Die Wählbarkeitsziffern der einzelnen Listen unterscheiden sich also je nach Stimmen und Sitzen: z.B. ecolo 1215, SP 1369, CSP 1320, ...
Für ihre Liste gilt die Person als DIREKT gewählt, welche mit ihren persönlichen Vorzugsstimmen die Wählbarkeitsziffer erreicht oder überschreitet.
Beispiel:
Bei ProDG haben 2024 vier Personen die erforderliche Anzahl Vorzugsstimmen (1295) erreicht, um DIREKT ins Parlament einzuziehen, und zwar auf den Listenplätzen
1 - Oliver Paasch: 7.120
2 - Lydia Klinkenberg: 1.628
4 - Liesa Scholzen: 1.622
5 - José Grommes: 1.373
Somit waren direkt schon vier der acht durch die Liste errungenen Sitze vergeben.
Phase 2: Ermittlung der restlichen vier Gewählten, die den direkt gewählten durch Aufstockung mit Kopfstimmen folgen.
Hier kommen die Kopfstimmen ins Spiel
Alle nicht direkt gewählten Personen müssen jetzt von oben herab Kopfstimmen hinzu bekommen, um die Wählbarkeitsziffer (1295 Stimmen) zu erreichen und damit gewählt zu sein. Wenn keine zu verteilenden Kopfstimmen mehr da sind, ziehen die Personen in der Reihenfolge ihrer Vorzugsstimmenzahl als gewählt ins Parlament ein.
ProDG hatte am 9. Juni 2024 wie oben erwähnt 11.654 Stimmen insgesamt. 8.959 haben mit Vorzugsstimme für einen oder mehrere kandiat(inn)en gewählt, 2.695 mit Kopfstimme
Dieser Kopfstimmen-Topf wird in zwei Töpfe geteilt: ProDG hat also jetzt zwei Töpfe mit je 1.348 Kopfstimmen
Mit den 1.348 Stimmen aus dem ersten Topf werden die restlichen vier Gewählten ermittelt, die den vier direkt Gewählten ins Parlament folgen:
Auf der Liste stehen jetzt noch auf den Plätzen 3,6,7,8,9,10 ... von oben nach unten: Ewald, Freddy, Elke, Kathy, Lisa, Patrick ...
Ewald braucht noch 297 Stimmen , um an die 1295 zu kommen. Die erhält er nun und gilt mit 1295 Stimmen als gewählt. Im Topf 1 verbleiben jetzt noch von den 1348 Stimmen 1051 übrig.
Freddy braucht noch 182 Stimmen , um an die 1295 zu kommen. Die erhält er nun und gilt mit 1295 Stimmen als gewählt. Im Topf 1 verbleiben jetzt noch von den 1348 Stimmen 869 übrig.
Elke braucht noch 503 Stimmen , um an die 1295 zu kommen. Die erhält sie nun und gilt mit 1295 Stimmen als gewählt. Im Topf 1 verbleiben jetzt noch von den 1348 Stimmen 366 übrig.
Kathy braucht noch 522 Stimmen , um an die 1295 zu kommen, kann aber aus Topf 1 von den vorher insgesamt 1348 nur 366 erhalten. Damit hat sie zwar die Wählbarkeitsziffer 1295 noch nicht erreicht, kommt aber jetzt insgesamt auf 1.132 Stimmen gesamt.
Wenn jetzt irgendwo auf den unteren der Listenplätze eine Person gestanden hätte mit mehr als 1.132 Vorzugsstimmen, dann wäre diese Person vor Kathy ins Parlament eingezogen. Das war nicht der Fall, also galt Kathy jetzt mit der höchsten Stimmenzahl als gewählt.
Somit waren mit Direktwahl und Kopfstimmen die acht Mandatare für ProDG bestimmt. Auffallend und nicht unbedingt die Regel: die acht erstplazierten unserer Liste sind auch die acht gewählten Mandatare. Das ist nicht immer und beileibe nicht auf allen Listen so.
Wir schlussfolgern, dass der Einzug ins Parlament von drei verschiedenen Faktoren mitbestimmt wird:
vom Listenplatz
von den persönlichen Vorzugsstimmen
von der Anzahl der verfügbaren Kopfstimmen
Jetzt hieß es noch, in einem dritten Schritt die Reihenfolge der Nachrücker zu bestimmen.
Übrig bleiben jetzt noch 17 Kandidaten von Platz 9 bis 25. Würden sie jetzt schon nach nach Vorzugsstimmen geordnet, wäre Stephan erster Nachrücker, danach Alfons, Lisa, Christiane, Karin, Daniel, Stephanie, Patrick ...
Es wird aber jetzt erst noch der zweite Kopfstimmentopf mit 1348 Stimmen vergeben
Das geht genau so wie bei den Gewählten: von oben nach unten.
Lisa (Platz 9) muss 518 Stimmen bekommen, um die 1295 zu erreichen, Patrick ( Platz 10) braucht deren 701. Beide erhalten sie und sind somit erste und zweite Nachrücker.
Alain bekommt die restlichen 129 (von 1348) Kopfstimmen aus Topf 2 und steht jetzt bei 639 Stimmen.
Danach ist Topf 2 auch aufgebraucht. Über die Reihenfolge der restlichen 15 Nachrücker entscheidet jetzt nur noch die Zahl der persönlichen Vorzugsstimmen
So entsteht die endgültige Reihenfolge der Nachrücker. Auch hier greifen also wieder zwei Dinge ineinander:
der Listenplatz
und die Vorzugsstimmen
Das alles scheint sehr kompliziert und man kann sich fragen, was das mit den Kopfstimmen eigentlich soll.
Man kann darin aber auch ein Instrument sehen, dass den Listenbildnern ermöglicht, auch den Kandidat(inn)en eine Chance zu geben, die sich engagieren wollen, aber noch nicht so bekannt sind.
Für uns, ProDG, spiegelt das Ergebnis in meinen Augen eigentlich sehr gut das, was Listenbildner und Kandidaten angestrebt haben.